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Gesetzliche Krankenversicherungen

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Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, kann alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln. Dieses Wechselrecht sollten Sie nutzen! Denn die Kassen unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen – und ein Wechsel ist ganz einfach.

Übrigens: Sie sind auch während des Wechsels jederzeit krankenversichert. Außerdem können Sie später wieder problemlos zu Ihrer alten Krankenkasse zurück – falls zum Beispiel die neue Kasse ihre Beiträge erhöht.

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Wie kann ich von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

Arbeitnehmer: So einfach ein Wechsel innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenkassen ist, so schwierig ist der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse. Er geht generell nur bis zum Alter von 55 Jahren und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel, wenn das Einkommen stark sinkt. Angestellte müssten in diesem Fall mit ihrem Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen, die im Jahr, ( Werte vom Rentenversicherungsträger) beträgt. Wenn man als Angestellter unbedingt einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse vornehmen will, kann man beispielsweise das Gehalt durch Teilzeitarbeit oder durch Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge reduzieren. Wenn der Wechsel erfolgt ist, kann man die Arbeitszeit wieder anheben.

Selbstständige: Wer selbstständig ist, müsste sich anstellen lassen und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, die im Jahr 2023 EUR 66.606,00 beträgt. Die abhängige Beschäftigung muss dann den Hauptteil der Einnahmen ausmachen.

Wichtig:

Ob sich der Aufwand für den Wechsel von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse lohnt, ist schwer zu sagen: Einerseits muss man für eine gewisse Zeit auf Einkommen verzichten, andererseits spart man sich aber bei einem erfolgreichen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse bis zum Ende des Lebens die Beiträge der privaten Krankenkasse.

Wenn man mit seinem Einkommen deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sollte man sich eher bei der jetzigen Versicherung nach einem Tarifwechsel umsehen.

Tipp: Der Wechsel sollte spätestens am Anfang der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens passieren, denn so können Sie während der Rentenzeit von der günstigen Krankenversicherung profitieren.

Ein zu hohes Alter könnte außerdem einer Mitgliedschaft im Weg stehen. Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, sind die Chancen gering, bei einer neuen Krankenkasse aufgenommen zu werden. Experten raten daher, vor einer Kündigung unbedingt zu klären, ob eine Mitgliedschaft in der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.